Verkehrspsychologisches Screening - Führerscheinklasse D

Um einen Termin für eine verkehrspsychologische Kurzuntersuchung (Screening) zu erhalten, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte telefonisch oder über Faxzusendung des Anmeldeformulars an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

Aufgrund der gesetzlichen Regelung ist es erforderlich, dass Sie für den Erhalt der Lenkberechtigung der Führerscheingruppe II, Klasse D eine positive Kurzuntersuchung (Screening) absolvieren. Dieses verkehrspsychologische D-Screening ist ebenfalls für den Schulbuslenkerausweis notwendig. Für die Anmeldung zur Führerscheinprüfung brauchen Sie ein positives Gutachten.

Wie ist der Ablauf der verkehrspsychologischen Untersuchung?

Mit dieser Untersuchung sollen die Voraussetzungen die zum sicheren Lenken eines Kraftfahrzeuges der Führerscheinklasse D erforderlich sind in möglichst objektiver Weise erfasst werden.

Der Zeitbedarf für die verkehrspsychologische Kurzuntersuchung (das Screening) beträgt zwischen ein und zwei Stunden. Sie können auch zwischen den einzelnen Tests Pausen einlegen.

Während der Testung werden Ihnen von einem Testsystem verschiedene Aufgabenstellungen und Fragebögen vorgegeben. Bei einem Teil der vorgegebenen Tests ist die Bearbeitungszeit unbegrenzt, während es bei anderen wieder wichtig ist, dass Sie schnell und genau ihre Aufgabenstellung erfüllen.

Nach der Untersuchung findet mit einem Verkehrspsychologen/einer Verkehrspsychologin ein verkehrspsychologisches Gespräch statt. Dabei geht es darum Ihre bisherigen Erfahrungen im Straßenverkehr zu erheben und eventuelle Probleme, die sich auch im Zusammenhang mit der Untersuchung ergeben haben zu besprechen. Im Gespräch mit der Psychologin/Psychologen wird auch auf ihre Vorgeschichte und auf den Anlass Ihrer Untersuchung eingegangen.

Abschließend wird das Ergebnis der verkehrspsychologischen Untersuchung mit Ihnen besprochen. Das darauf folgende schriftliche Gutachten wird an die zuständige Behörde gesandt. Natürlich erhalten Sie selbst auf Wunsch eine Kopie der verkehrspsychologischen Stellungnahme.

Was müssen Sie mitbringen?

Bringen Sie bitte zur Führerschein Untersuchung einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) mit.

Wenn Sie eine Brille oder Kontaktlinsen tragen, so nehmen Sie diese bitte mit bzw. verwenden Sie die entsprechende Sehhilfe bei der Untersuchung. Zur Untersuchung müssen Sie gesund und leistungsfähig erscheinen.

Welche Fähigkeiten und Eigenschaften werden getestet?

Sie brauchen sich nicht extra auf die verkehrspsychologische Untersuchung vorzubereiten. Es wird überprüft, ob Sie die Mindestanforderungen für das Lenken von Kraftfahrzeugen der Führerscheinklasse D erfüllen. Allerdings ist wichtig, dass Sie gesund, ausgeruht und leistungsfähig zur Testung erscheinen.

Sie können vor jedem Leistungstest üben. Jeder Test wird genau erklärt und es gibt vor dem Start eine Übungsphase.

Überprüft werden folgende Ihrer Fähigkeiten und Eigenschaften:

  • Beobachtungsfähigkeit
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsfähigkeit
  • Koordinationsfähigkeit
  • Reaktionsvermögen
  • Verkehrswahrnehmungsfähigkeit
  • Sensomotorik

Kosten für eine verkehrspsychologische Untersuchung

Die Untersuchungsgebühren sind gesetzlich festgesetzt. Der Preis hängt vom Umfang der Untersuchung ab. Die Untersuchungsarten wären:

  • Verkehrspsychologisches Screening (Kurzuntersuchung für Führerschein D)
  • Verkehrspsychologische Leistungstestung - kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit
  • Verkehrspsychologische Persönlichkeitstestung - Bereitschaft zur Verkehrsanpassung
  • Verkehrspsychologische Volluntersuchung

Hinweis zur Anmeldung und zur verkehrspsychologischen Untersuchung

Bitte kommen Sie zur Untersuchung in bequemer Kleidung, und beachten Sie, dass Alkoholisierung, Übermüdung oder Krankheit das Testergebnis erheblich negativ beeinflussen können. Konsumieren Sie daher am Vortag und am Tag der Untersuchung keine alkoholischen Getränke. Weiters weisen wir Sie darauf hin, dass auch ohne Verdacht auf eine Alkoholisierung eine Überprüfung mittels eines Atemalkoholtestgeräts erfolgen kann.

Beachten Sie auch, dass wir bei einer fixen Anmeldung zu einem Untersuchungstermin im Falle einer nicht zeitgerechten Absage (spätestens zwei Werktage (Mo.-Fr.) vor dem Termin) Stornokosten in der Höhe von 50 Prozent der Untersuchungsgebühr, bzw. wenn Sie ohne Angabe von Gründen vom Untersuchungstermin fernbleiben Stornokosten in der Höhe von 70 Prozent der Untersuchungsgebühr verrechnen müssen.