Fragen zur Nachschulung, Untersuchung und zum Behördenweg
Hier finden Sie Antworten auf organisatorische und rechtliche Fragen rund um unsere Leistungen. Die Fragen greifen unter anderem Themen auf, die auch in öffentlich zugänglichen FAQ von INFAR Österreich behandelt werden. Die Antworten wurden eigenständig formuliert und mit den jeweils angegebenen amtlichen Grundlagen abgeglichen. Eine Rangfolge nach Suchhäufigkeit wird damit nicht behauptet.
Ihr Bescheid und die medizinische Fragestellung können zusätzliche Anforderungen enthalten. Individuelle Preise, tatsächliche Terminverfügbarkeit und spezielle medizinische Nachweise lassen sich nicht für alle Personen pauschal festlegen. Die entsprechenden Fragen werden trotzdem erläutert und mit der jeweils zuständigen Stelle zur Klärung benannt.
Nachschulung: Teilnahme und Ablauf
Gibt es am Ende eine Prüfung?
Es gibt keine Theorieprüfung wie in der Fahrschule. Die Bestätigung setzt aber die vorgeschriebene Teilnahme, ausreichende Mitarbeit, die Einhaltung der Nüchternheitsregeln und die vollständige Bezahlung voraus. Nur anwesend zu sein, genügt daher nicht.
Grundlage: FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge
Kann ich die Nachschulung an einem einzigen Wochenende machen?
Die regulären Kurse nach §§ 2 bis 4 müssen über 22 bis 40 Kalendertage verteilt werden. Für die Vormerksystem-Nachschulung gelten mindestens acht Tage zwischen den beiden Sitzungen. Eine Verkürzung auf ein Wochenende ist kein gleichwertiger Ersatz.
Grundlage: FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge
Was passiert, wenn ich krank bin und einen Termin versäume?
Kontaktieren Sie uns sofort. Ein begründeter Ausnahmefall kann ein Ersatzgespräch für höchstens eine Gruppensitzung ermöglichen. Nehmen Sie dazu mit unserem Sekretariat Kontakt auf. Wir besprechen gerne Ihre Situation. Eigenmächtiges Fernbleiben gefährdet die Kursbestätigung.
Grundlage: FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge
Verkehrspsychologische Untersuchung
Muss ich am Computer gut sein?
Computerkenntnisse sind für die Untersuchung nicht notwendig. Die Aufgaben werden erklärt und es gibt die jeweils vorgesehenen Übungsphasen. Sagen Sie vor Beginn, wenn Sie eine Anleitung nicht verstanden haben oder bei der Bedienung Hilfe benötigen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Grundlage: FSG-GV § 18: Untersuchung, Übermittlung und Wiederholung
Ist die Untersuchung dasselbe wie ein Intelligenztest?
Nein. Die Untersuchung umfasst je nach Auftrag verschiedene verkehrsrelevante Leistungsbereiche und die Bereitschaft zur Verkehrsanpassung. Geistige Leistungsaspekte können dazugehören, bilden aber nicht allein den gesamten Auftrag ab.
Grundlage: FSG-GV § 18: Untersuchung, Übermittlung und Wiederholung
Kann ich mich so vorbereiten, dass ich sicher positiv abschneide?
Ein bestimmtes Ergebnis kann niemand seriös garantieren. Sinnvoll sind eine ausgeruhte Anreise, vollständige Unterlagen und eine ehrliche Auseinandersetzung mit dem Anlass. Das Einüben vermeintlich richtiger Persönlichkeitsantworten ist keine fachgerechte Vorbereitung.
Grundlage: FSG-GV § 18: Untersuchung, Übermittlung und Wiederholung
Vormerksystem
Verliere ich nach der ersten Vormerkung automatisch den Führerschein?
Nein. Eine einzelne Vormerkung ist grundsätzlich noch keine Entziehung. Weitere Rechtsfolgen können aber wegen zusätzlicher Delikte oder anderer Voraussetzungen hinzukommen. Mehrere Vormerkdelikte in einem Vorfall können bereits eine besondere Maßnahme auslösen.
Grundlage: FSG § 30a: Vormerksystem · FSG § 30b: Besondere Maßnahmen
Kann ich statt der Nachschulung einen Kindersicherungskurs besuchen?
Nicht nach eigener Wahl. Entscheidend ist die ausdrücklich angeordnete Maßnahme. Ein Kindersicherungskurs, eine Perfektionsfahrt und eine Nachschulung haben unterschiedliche Aufgaben und erfüllen nicht denselben Auftrag.
Grundlage: FSG § 30b: Besondere Maßnahmen · Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
Was ist, wenn ich die Frist für den Kurs nicht einhalten kann?
Wenden Sie sich sofort an die Behörde und an den Kursanbieter. Eine Terminreservierung verlängert eine behördliche Frist nicht. Werden die angeordneten Schritte nicht befolgt, kann die Lenkberechtigung bis zur Befolgung entzogen werden.
Grundlage: FSG § 30b: Besondere Maßnahmen
Psychiatrie und Führerschein
Sind Psychiater, Psychologe und Amtsarzt dasselbe?
Nein. Die psychiatrische Untersuchung ist eine fachärztliche medizinische Leistung. Die verkehrspsychologische Untersuchung ist eine psychologische Begutachtung durch eine entsprechend qualifizierte Untersuchungsstelle. Der Amtsarzt erstellt, soweit gesetzlich vorgesehen, die medizinische Gesamtbeurteilung für das Verfahren; die Behörde trifft die Entscheidung über die Lenkberechtigung.
Grundlage: Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) · FSG § 8: Gesundheitliche Eignung
Kann ich die psychiatrische Untersuchung bei INFAR machen?
Nein. INFAR bietet diese fachärztliche Leistung nicht an. Vereinbaren Sie dafür einen eigenen Termin bei einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie und nennen Sie ausdrücklich den Führerscheinkontext. Die verkehrspsychologische Untersuchung können Sie davon getrennt bei INFAR anfragen.
Warum brauche ich nach einer Drogenfahrt VPU und Facharzt?
Bei einer Fahrt unter Sucht- oder Arzneimittelbeeinträchtigung ohne bestehende Abhängigkeit verlangt § 14 Abs. 3 FSG-GV beide Stellungnahmen. Sie beantworten unterschiedliche Fragen: die psychologischen Voraussetzungen des Lenkens und die medizinische Fahreignung. Das verlangte Fachgebiet ergibt sich aus dem konkreten medizinischen Auftrag.
Probezeit und Handyverstoß
Gilt die 0,5-Promille-Grenze auch in der Probezeit?
Nein. Während der Probezeit gilt die strengere Grenze von höchstens 0,1 Promille Blutalkohol beziehungsweise 0,05 mg/l Atemalkohol. Am sichersten ist, Alkohol und Fahren vollständig zu trennen.
Grundlage: FSG § 4: Probeführerschein
Kann ein einziges Telefonieren am Steuer schon eine Nachschulung auslösen?
Ja. Ein Verstoß gegen das Handyverbot gehört zu den schweren Verstößen des Probeführerscheins. Zusätzlich zur Geldstrafe können eine Nachschulung und die Verlängerung der Probezeit angeordnet werden.
Grundlage: FSG § 4: Probeführerschein · KFG § 134 Abs. 3c: Handyverstoß und Strafrahmen
Entfällt die Mehrphasenausbildung, wenn ich eine Nachschulung mache?
Nein. Mehrphasenausbildung und Nachschulung sind unterschiedliche Pflichten. Ein Nachschulungskurs ersetzt die noch offenen Ausbildungsphasen nicht. Prüfen Sie beide Fristen getrennt.
Grundlage: Führerscheingesetz (FSG) · Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
Kindersicherung
Muss ein Kindersitz bis 150 cm verwendet werden?
Die allgemeine gesetzliche Pflicht betrifft Kinder unter 14 Jahren mit weniger als 135 cm Körpergröße. Bis 150 cm kann ein geeigneter Kindersitz weiterhin sinnvoll sein, insbesondere wenn der Erwachsenengurt noch nicht richtig verläuft. Gesetzliche Pflicht und Sicherheitsempfehlung sind zu unterscheiden.
Grundlage: oesterreich.gv.at: Kindersicherung
Kann ich stattdessen eine allgemeine Nachschulung buchen?
Nein. Buchen Sie die ausdrücklich angeordnete Maßnahme. Ein Kindersicherungskurs erfüllt eine andere Aufgabe als eine allgemeine Nachschulung oder eine Perfektionsfahrt.
Grundlage: FSG § 30b: Besondere Maßnahmen · FSG-DV § 13e: Kindersicherungskurs
Wie lange dauert der Kindersicherungskurs?
Vorgesehen sind vier Einheiten von je 50 Minuten an einem halben Tag. Hinzu kommen gegebenenfalls organisatorische Zeit und Pausen; den genauen Terminrahmen bestätigt das Sekretariat.
Grundlage: FSG-DV § 13e: Kindersicherungskurs
Behördenweg
Bekomme ich den Führerschein automatisch nach Ablauf der Entziehungszeit zurück?
Nicht allein durch Zeitablauf. Die angeordneten Maßnahmen und sonstigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein; außerdem ist die Wiederausfolgung beziehungsweise Wiedererteilung zu klären. Offene Aufträge können das Verfahren verlängern.
Grundlage: FSG § 24: Entziehung und begleitende Maßnahmen · oesterreich.gv.at: Wiederausfolgung nach Entziehung
Was ist der Unterschied zwischen Wiederausfolgung und Wiedererteilung?
Bis einschließlich 18 Monate Entziehungszeit geht es grundsätzlich um die Wiederausfolgung des bisherigen Führerscheins. Bei längerer Entziehung erlischt die Lenkberechtigung und es ist eine Wiedererteilung zu beantragen. Besondere Umstände und andere Erlöschensgründe sind gesondert zu prüfen.
Grundlage: oesterreich.gv.at: Wiederausfolgung nach Entziehung · oesterreich.gv.at: Wiedererteilung der Lenkberechtigung
Kann INFAR meinen Führerschein freigeben?
Nein. INFAR führt die beauftragten psychologischen Leistungen und Nachschulungen durch. Die Entscheidung über Ihre Lenkberechtigung liegt bei der Behörde.
Grundlage: FSG § 8: Gesundheitliche Eignung · FSG § 24: Entziehung und begleitende Maßnahmen
Häufige Fragen
Welche Leistungen bietet INFAR ausdrücklich nicht an?
Die psychiatrisch-fachärztliche Untersuchung ist eine medizinische Leistung einer fachärztlichen Praxis. Verkehrscoaching wird von berechtigten Rettungsorganisationen organisiert. Eine behördliche Entscheidung über die Lenkberechtigung trifft ebenfalls nicht INFAR.
Grundlage: Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) · FSG-DV §§ 14 und 15: Verkehrscoaching · FSG § 8: Gesundheitliche Eignung
Sind alle Standorte barrierefrei erreichbar?
Eine vollständige aktuelle Bestätigung für jeden einzelnen Kursraum liegt dieser Information nicht zugrunde. Nennen Sie Ihren Unterstützungsbedarf vor der Terminvereinbarung, damit Zugang, Aufzug, Raum und passende Durchführung konkret geklärt werden können.
Kann ich einen Termin in einer anderen Sprache bekommen?
Fragen Sie nach der konkret benötigten Sprache und Leistung in unserem Sekretariat nach. Verfügbarkeit, mögliche Unterstützung und mögliche Zusatzkosten können Sie mit uns klären.
Grundlage: FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge
Die verlinkten Rechtsgrundlagen helfen bei der Orientierung. Ihr Bescheid und die individuelle fachliche Beurteilung sind für den konkreten Fall maßgeblich.

