Was ist zuerst zu klären?
Lesen Sie den Bescheid vollständig und notieren Sie die angeordneten Maßnahmen, die zuständige Behörde und alle genannten Fristen. Nicht jeder Führerscheinentzug führt zu derselben Kombination aus Kurs, Untersuchung und ärztlicher Abklärung. Verlassen Sie sich daher nicht ausschließlich auf die Erfahrungen anderer Betroffener.
Wer ist wofür zuständig?
Die Behörde entscheidet über die Lenkberechtigung. Ärztliche und verkehrspsychologische Untersuchungen liefern dafür die jeweils erforderlichen fachlichen Grundlagen. Die Nachschulungsstelle organisiert und bestätigt den Kursbesuch. Eine Anmeldung zu einer Maßnahme ersetzt weder die behördliche Entscheidung noch andere vorgeschriebene Nachweise.
Kann ich schon während der Entziehungsdauer Termine organisieren?
Das kann durchaus sinnvoll sein. Sie können die organisatorischen Fragen frühzeitig mit den zuständigen Stellen klären. Besprechen Sie, welche Maßnahme wann sinnvoll und zulässig ist und welche Unterlagen benötigt werden. Sind verkehrspsychologische Untersuchung und/oder Nachschulung angeordnet sind wir Ihnen gerne behilflich einen gut passenden Termin zu finden. Wenden Sie sich dazu telefonisch an unser Sekretariat. Eine frühe Anfrage bedeutet jedoch keine verkürzte Entziehungsdauer.
RIS: Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung · § 5 Abs. 7 ↗
Darf ich nach dem Kurs sofort wieder fahren?
Eine absolvierte Nachschulung allein berechtigt nicht zum Lenken, solange die Lenkberechtigung entzogen ist oder weitere Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Klären Sie mit der zuständigen Führerscheinbehörde, wann und unter welchen Bedingungen Sie wieder fahren dürfen. Das Ende eines Kurses, das Ende einer Frist und die behördliche Erledigung sind nicht dasselbe.
Welche Fragen helfen im Gespräch mit der Behörde?
Fragen Sie konkret, welche Unterlagen noch fehlen, ob neben der Nachschulung eine verkehrspsychologische oder ärztliche Beurteilung verlangt wird, in welcher Form Nachweise vorzulegen sind und welche Schritte nach deren Vorlage folgen. Bei Unklarheiten zu Rechtsmitteln oder zum Bescheid ist eine individuelle rechtliche Beratung sinnvoll.
Für die Terminorganisation bei INFAR können Sie die vorhandenen Anmeldeformulare verwenden. Die ausgewiesenen Terminmöglichkeiten sind keine automatisch bestätigten Buchungen. Der konkrete Termin wird mit Ihnen über unser Sekretariat vereinbart. Melden Sie sich dazu bei uns. Wir sind bemüht einen gut passenden Termin für Sie zu finden.
Die Rückgabe ist ein eigener Schritt
Bei bis zu 18 Monaten Entziehungszeit geht es grundsätzlich um die Wiederausfolgung des bisherigen Führerscheins. Bei längerer Entziehung erlischt die Lenkberechtigung und eine Wiedererteilung ist zu beantragen. Lassen Sie von der Behörde erklären, welche Voraussetzungen und Unterlagen für Ihren Fall fehlen. Ein positives Gutachten allein erlaubt noch keine sofortige Fahrt.
Grundlage: oesterreich.gv.at: Wiederausfolgung nach Entziehung · oesterreich.gv.at: Wiedererteilung der Lenkberechtigung
Wenn VPU und Psychiatrie auf dem Auftrag stehen
Planen Sie zwei getrennte Leistungen: die verkehrspsychologische Untersuchung bei einer ermächtigten Untersuchungsstelle und den psychiatrischen Termin bei einer Fachärztin oder einem Facharzt. Der psychiatrische Auftrag gehört nicht zu INFAR. Unterschiede, Ablauf und Fragen zum Facharzttermin sind auf der neuen Informationsseite ausführlich erklärt.
Häufige Fragen
Darf ich nach Kursende schon wieder fahren?
Nicht allein aufgrund der Kursbestätigung. Die Entziehungszeit, alle angeordneten Maßnahmen und die behördlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Klären Sie die Wiederausfolgung oder Wiedererteilung, bevor Sie wieder lenken.
Grundlage: FSG § 24: Entziehung und begleitende Maßnahmen · oesterreich.gv.at: Wiederausfolgung nach Entziehung
Verlängert eine Kursbuchung die behördliche Frist?
Nein. Eine Terminvereinbarung beim Anbieter ändert die Frist im Bescheid nicht. Wenden Sie sich bei absehbaren Problemen unverzüglich an die Behörde.
Grundlage: FSG § 24: Entziehung und begleitende Maßnahmen · FSG § 30b: Besondere Maßnahmen
Die verlinkten Rechtsgrundlagen helfen bei der Orientierung. Ihr Bescheid und die individuelle fachliche Beurteilung sind für den konkreten Fall maßgeblich.

