Institut für Nachschulung und Fahrer-Rehabilitation · INFAR Steiermark
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Führerschein entzogen: Die nächsten Schritte planen

Nach einem Führerscheinentzug sind häufig mehrere Schritte zu koordinieren. Diese Übersicht hilft beim Sortieren der Unterlagen und der offenen Fragen.

Symbolbild: Straße und Mobilität
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Was ist zuerst zu klären?

Lesen Sie den Bescheid vollständig und notieren Sie die angeordneten Maßnahmen, die zuständige Behörde und alle genannten Fristen. Nicht jeder Führerscheinentzug führt zu derselben Kombination aus Kurs, Untersuchung und ärztlicher Abklärung. Verlassen Sie sich daher nicht ausschließlich auf die Erfahrungen anderer Betroffener.

oesterreich.gv.at: Führerscheinentzug – Delikte ↗

Wer ist wofür zuständig?

Die Behörde entscheidet über die Lenkberechtigung. Ärztliche und verkehrspsychologische Untersuchungen liefern dafür die jeweils erforderlichen fachlichen Grundlagen. Die Nachschulungsstelle organisiert und bestätigt den Kursbesuch. Eine Anmeldung zu einer Maßnahme ersetzt weder die behördliche Entscheidung noch andere vorgeschriebene Nachweise.

RIS: Führerscheingesetz · §§ 8 und 24 ↗

Kann ich schon während der Entziehungsdauer Termine organisieren?

Das kann durchaus sinnvoll sein. Sie können die organisatorischen Fragen frühzeitig mit den zuständigen Stellen klären. Besprechen Sie, welche Maßnahme wann sinnvoll und zulässig ist und welche Unterlagen benötigt werden. Sind verkehrspsychologische Untersuchung und/oder Nachschulung angeordnet sind wir Ihnen gerne behilflich einen gut passenden Termin zu finden. Wenden Sie sich dazu telefonisch an unser Sekretariat. Eine frühe Anfrage bedeutet jedoch keine verkürzte Entziehungsdauer.

RIS: Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung · § 5 Abs. 7 ↗

Darf ich nach dem Kurs sofort wieder fahren?

Eine absolvierte Nachschulung allein berechtigt nicht zum Lenken, solange die Lenkberechtigung entzogen ist oder weitere Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Klären Sie mit der zuständigen Führerscheinbehörde, wann und unter welchen Bedingungen Sie wieder fahren dürfen. Das Ende eines Kurses, das Ende einer Frist und die behördliche Erledigung sind nicht dasselbe.

RIS: Führerscheingesetz · §§ 24–28 ↗

Welche Fragen helfen im Gespräch mit der Behörde?

Fragen Sie konkret, welche Unterlagen noch fehlen, ob neben der Nachschulung eine verkehrspsychologische oder ärztliche Beurteilung verlangt wird, in welcher Form Nachweise vorzulegen sind und welche Schritte nach deren Vorlage folgen. Bei Unklarheiten zu Rechtsmitteln oder zum Bescheid ist eine individuelle rechtliche Beratung sinnvoll.

Für die Terminorganisation bei INFAR können Sie die vorhandenen Anmeldeformulare verwenden. Die ausgewiesenen Terminmöglichkeiten sind keine automatisch bestätigten Buchungen. Der konkrete Termin wird mit Ihnen über unser Sekretariat vereinbart. Melden Sie sich dazu bei uns. Wir sind bemüht einen gut passenden Termin für Sie zu finden.

Anmeldung und Terminvereinbarung →

Die Rückgabe ist ein eigener Schritt

Bei bis zu 18 Monaten Entziehungszeit geht es grundsätzlich um die Wiederausfolgung des bisherigen Führerscheins. Bei längerer Entziehung erlischt die Lenkberechtigung und eine Wiedererteilung ist zu beantragen. Lassen Sie von der Behörde erklären, welche Voraussetzungen und Unterlagen für Ihren Fall fehlen. Ein positives Gutachten allein erlaubt noch keine sofortige Fahrt.

Grundlage: oesterreich.gv.at: Wiederausfolgung nach Entziehung · oesterreich.gv.at: Wiedererteilung der Lenkberechtigung

Wenn VPU und Psychiatrie auf dem Auftrag stehen

Planen Sie zwei getrennte Leistungen: die verkehrspsychologische Untersuchung bei einer ermächtigten Untersuchungsstelle und den psychiatrischen Termin bei einer Fachärztin oder einem Facharzt. Der psychiatrische Auftrag gehört nicht zu INFAR. Unterschiede, Ablauf und Fragen zum Facharzttermin sind auf der neuen Informationsseite ausführlich erklärt.

Grundlage: FSG-GV § 14: Alkohol, Sucht- und Arzneimittel

Häufige Fragen

Die verlinkten Rechtsgrundlagen helfen bei der Orientierung. Ihr Bescheid und die individuelle fachliche Beurteilung sind für den konkreten Fall maßgeblich.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf!

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