Was unterscheidet eine Nachschulung von einer Untersuchung?
Eine Nachschulung ist ein verkehrspsychologischer Kurs. Sie befasst sich mit den Ursachen des auffälligen Fahrverhaltens und mit Veränderungen, die künftige Vorfälle vermeiden helfen. Eine verkehrspsychologische Untersuchung beurteilt dagegen die für das Lenken relevanten psychologischen Voraussetzungen. Kursbesuchsbestätigung und verkehrspsychologische Stellungnahme sind daher unterschiedliche Nachweise und ersetzen einander nicht.
Was wird bei einer verkehrspsychologischen Untersuchung beurteilt?
Die Untersuchung umfasst – abhängig vom Untersuchungsauftrag – die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit und die Bereitschaft zur Verkehrsanpassung. Zu den Leistungsbereichen gehören unter anderem Reaktion, Konzentration und Beobachtungsfähigkeit. Für die Bereitschaft zur Verkehrsanpassung werden auch persönliche Einstellungen und das Verhalten im Straßenverkehr erfasst. Dazu gehören ein verkehrsbezogener Persönlichkeitstest und ein ausführliches Gespräch. Die Untersuchung ist keine Wiederholung der theoretischen Führerscheinprüfung.
RIS: Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung · §§ 1, 17 und 18 ↗
Was gilt, wenn beides angeordnet wurde?
Wurden sowohl eine verkehrspsychologische Stellungnahme als auch eine Nachschulung angeordnet, ist nach § 5 Abs. 7 FSG-NV die verkehrspsychologische Untersuchung vor der Nachschulung durchzuführen. Die beiden Maßnahmen dürfen in diesem Fall nicht von derselben Verkehrspsychologin oder demselben Verkehrspsychologen durchgeführt werden. Geben Sie deshalb bei der Terminvereinbarung unbedingt beide Anforderungen an. So lässt sich die Reihenfolge von Anfang an berücksichtigen.
RIS: Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung · § 5 Abs. 7 ↗
Ist ein D-Screening dasselbe wie eine Volluntersuchung?
Nein. Für Bewerberinnen und Bewerber um die Lenkberechtigung der Klasse D ist ein Screening vorgesehen. Dabei werden bestimmte Leistungsbereiche und in einem verkürzten Gespräch unter anderem die Motivation für den Erwerb der Lenkberechtigung untersucht. Ergibt sich ein Verdacht auf relevante Mängel, ist eine volle verkehrspsychologische Untersuchung durchzuführen. Welcher Umfang für Ihren konkreten Auftrag erforderlich ist, wird vor dem Termin geklärt.
RIS: Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung · § 18 Abs. 4 ↗
Wo ordnet sich das Verkehrscoaching ein?
Verkehrscoaching ist eine eigenständige Maßnahme und nicht mit der Nachschulung gleichzusetzen. INFAR weist im bestehenden Informationsangebot darauf hin, dass das Verkehrscoaching nicht als eigene INFAR-Leistung angeboten wird, sondern INFAR in manchen Bundesländern Auftragnehmer einer berechtigten Rettungsorganisation ist. Verwenden Sie zur Orientierung die gesonderte Informationsseite und klären Sie die zuständige Organisation anhand Ihrer Anordnung.
Welche Angaben helfen bei der ersten Anfrage?
Halten Sie die genaue Bezeichnung der angeordneten Maßnahme, die zuständige Behörde, eine gesetzte Frist und Ihren gewünschten Ort bereit. Teilen Sie auch mit, ob bereits eine Untersuchung stattgefunden hat. Persönliche Befunde und sensible Unterlagen müssen nicht unaufgefordert in ein allgemeines Kontaktformular geschrieben werden; klären Sie zunächst, welche Unterlagen auf welchem Weg benötigt werden.
Wo die psychiatrische Untersuchung einzuordnen ist
Eine psychiatrisch-fachärztliche Stellungnahme beantwortet medizinische Fragen zur Fahreignung. Sie wird von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie erstellt und ist keine Leistung von INFAR. Gerade nach einer Fahrt unter Sucht- oder Arzneimittelbeeinträchtigung können sowohl sie beziehungsweise die konkret verlangte fachärztliche Stellungnahme als auch die verkehrspsychologische Untersuchung erforderlich sein.
Bei Alkohol kann eine psychiatrische Abklärung zusätzlich verlangt werden, wenn ein entsprechender medizinischer Verdacht besteht. Sie wird nicht durch einen absolvierten Nachschulungskurs oder eine positive VPU ersetzt. Der ausführliche Vergleich mit der verkehrspsychologischen Untersuchung hilft Ihnen, die Aufträge zu unterscheiden.
Grundlage: FSG-GV § 13: Psychische Krankheiten · FSG-GV § 14: Alkohol, Sucht- und Arzneimittel
Die richtige Reihenfolge vermeidet unnötige Wege
Bei gleichzeitig angeordneter verkehrspsychologischer Untersuchung (VPU) und Nachschulung schreibt die Nachschulungsverordnung die Untersuchung vor dem Kurs vor; beide dürfen dann nicht von derselben psychologischen Fachperson durchgeführt werden. Die Reihenfolge zusätzlicher fachärztlicher Termine hängt vom medizinischen Auftrag ab. Klären Sie außerdem die Sechsmonatsregel für die Einbeziehung der Stellungnahmen in das ärztliche Gutachten.
Grundlage: FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge · FSG-GV § 2: Ärztliches Gutachten und Aktualität von Stellungnahmen
Häufige Fragen
Warum bekomme ich nicht mit einer einzigen Untersuchung alle Bestätigungen?
Kurs, psychologische Untersuchung und fachärztliche Begutachtung verfolgen unterschiedliche gesetzliche und fachliche Aufgaben. Wenn mehrere Schritte angeordnet sind, müssen alle passenden Nachweise vorliegen.
Grundlage: Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung (FSG-NV) · Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) · FSG § 8: Gesundheitliche Eignung
Bietet INFAR auch die psychiatrische Stellungnahme an?
Nein. Diese medizinische Leistung vereinbaren Sie mit einer fachärztlichen Praxis. INFAR ist für die eigenen psychologischen Leistungen und Nachschulungen zuständig.
Die verlinkten Rechtsgrundlagen helfen bei der Orientierung. Ihr Bescheid und die individuelle fachliche Beurteilung sind für den konkreten Fall maßgeblich.

