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Kompetent. Persönlich. In Ihrer Region.
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Verkehrscoaching ist keine eigene Leistung von INFAR. Die Durchführung erfolgt durch gesetzlich berechtigte Organisationen. Ablauf, Kosten und zuständige Anbieter.
Grundlage: FSG-DV §§ 14 und 15: Verkehrscoaching
