Nachschulung und Untersuchung bei Führerscheinentzug
Informationen und persönliche Begleitung rund um Verkehrspsychologie und unser Leistungsangebot.

Kompetent. Persönlich. In Ihrer Region.
Führerschein entzogen: den Auftrag Schritt für Schritt klären
Wenn Ihnen der Führerschein aufgrund eines schwerwiegenden Delikts entzogen wurde, unterstützen wir Sie bei der Planung der psychologischen Maßnahmen. Wenden Sie sich telefonisch an unser Sekretariat oder nutzen Sie die Online-Anfrage. Einen konkreten freien Platz und den passenden Kurstyp suchen wir Ihnen persönlich.
Angebote bestehen in verschiedenen Regionen der Steiermark. Ort, tatsächlichen Kursraum, Erreichbarkeit und Termin klären Sie bitte in unserem Sekretariat. Termine und Standorte.
Welche Maßnahmen auf Ihrem Bescheid stehen können
- Nachschulung nach Alkohol, Verkehrsauffälligkeit oder sonstiger Beeinträchtigung.
- Nachschulung im Vormerksystem oder eine andere ausdrücklich angeordnete Maßnahme.
- Verkehrspsychologische Untersuchung mit psychologischen Testverfahren und persönlichem Gespräch.
- Psychiatrisch-fachärztliche Stellungnahme bei einer fachärztlichen Praxis, nicht bei INFAR.
- Verkehrscoaching bei einer berechtigten Organisation; nicht mit Nachschulung verwechseln.
Nicht jede Person benötigt alle diese Schritte. Bei gleichzeitig angeordneter verkehrspsychologischer Untersuchung (VPU) und Nachschulung ist die VPU zuerst durchzuführen. Zusätzliche fachärztliche Termine richten sich nach dem medizinischen Auftrag.
Grundlage: FSG § 24: Entziehung und begleitende Maßnahmen · FSG-NV § 5: Kursumfang, Teilnahme und Reihenfolge · FSG-GV § 14: Alkohol, Sucht- und Arzneimittel
Auch ohne Führerscheinentzug können Maßnahmen notwendig sein
Eine Nachschulung beim Probeführerschein oder im Vormerksystem kann angeordnet werden, ohne dass zugleich die Lenkberechtigung entzogen wurde. Ebenso gibt es verkehrspsychologische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Erteilung der Lenkberechtigung, beispielsweise das Screening für die Klasse D. Entscheidend ist der konkrete Anlass, nicht nur die Frage, ob Sie den Führerschein gerade besitzen.
Grundlage: FSG § 4: Probeführerschein · FSG § 30b: Besondere Maßnahmen · FSG-GV § 17: Verkehrspsychologische Stellungnahme
Wann Sie wieder lenken dürfen
Die Erfüllung eines einzelnen Schritts ist noch keine Fahrberechtigung. Die zuständige Behörde entscheidet, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer Entziehung bis zu 18 Monaten geht es grundsätzlich um die Wiederausfolgung; bei mehr als 18 Monaten um die Wiedererteilung nach Erlöschen der Lenkberechtigung.
Behördenweg, Unterlagen und Wiederausfolgung und Ratgeber zu den nächsten Schritten.
Grundlage: FSG § 24: Entziehung und begleitende Maßnahmen · oesterreich.gv.at: Wiederausfolgung nach Entziehung · oesterreich.gv.at: Wiedererteilung der Lenkberechtigung
Die verlinkten Rechtsgrundlagen helfen bei der Orientierung. Ihr Bescheid und die individuelle fachliche Beurteilung sind für den konkreten Fall maßgeblich.
